Weitere sinnvolle Untersuchungsmethoden
Jede Frau hat ein Risiko, dass ihr Baby eine Chromosomenanomalie besitzt.
Die Nackentransparenzmessung erlaubt eine individuelle Risikokalkulation für das Vorliegen einer chromosomalen Störung (z. B. Trisomie 21) und entdeckt darüber hinaus auch Feten mit strukturellen Auffälligkeiten, wie zum Beispiel Herzfehler.
Durch die Kombination mit einer mütterlichen Blutuntersuchung (PAPP-A, freies ß-HCG) kann die Entdeckungsrate weiter erhöht werden.
Dieser Test analysiert direkt fetale DNA im mütterlichen Blut und erlaubt Aussagen zum Risiko von möglichen chromosomalen Störungen des Feten.
Ergänzend zu den in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen drei Ultraschalluntersuchungen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit zusätzliche Ultraschalluntersuchungen zum Ausschluss fetaler Wachstumsverzögerungen und die Kontrolle der Fruchtwassermenge an.
Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die hauptsächlich über Katzenkot oder nicht ausreichend gebratenes Fleisch übertragen wird.
Bei Erstinfektion in der Schwangerschaft kann die Infektion auf das Ungeborene übertragen werden.
Nach durchgemachter Infektion besteht bleibende Immunität, daher sollte zu Beginn der Schwangerschaft geprüft werden, ob Sie Immunschutz besitzen.
Viele Frauen sind unbemerkt Trägerinnen von B-Streptokokken ohne das es Ihnen klinische Probleme bereitet.
Unter der Geburt können diese jedoch zu einer schweren Infektion des Neugeborenen führen.
Eine prophylaktische antibiotische Therapie kann dies verhindern. Deshalb ist es wichtig zwischen der 35. - 37. Schwangerschaftswoche einen vaginalen Abstrich auf B-Streptokokken durchführen zu lassen.
Die Geburtsdauer kann durch geburtsvorbereitende Akupunktur verkürzt werden. Hierfür sind ab der 36. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung wöchentliche Sitzungen erforderlich. Bei vielen Schwangerschaftsbeschwerden, wie z. B. übermäßige Wassereinlagerungen oder Übelkeit, ist die Akupunktur eine sinnvolle Alternative.
Diese Leistungen sind individuelle Gesundheitsleistungen und werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.